Energieausweis Kosten 2026: Was Sie wirklich zahlen
Kurz & knapp: Online erstellt kostet ein Verbrauchsausweis ab ca. 70 € und ein Bedarfsausweis ab ca. 120 €. Mit Vor-Ort-Begehung – etwa durch eine Energieberatung – kann vor allem der Bedarfsausweis deutlich teurer sein (oft 300–500 €).
Preise nach Ausweis-Art im Überblick
| Ausweis-Art | Online (Richtwert) | Mit Vor-Ort-Begehung |
|---|---|---|
| Verbrauchsausweis | ab ca. 70 € | meist nicht nötig |
| Bedarfsausweis | ab ca. 120 € | oft 300–500 € |
Richtwerte (Stand 2026). Je nach Anbieter und gewählten Zusatzleistungen (z. B. Express oder Postversand) können die Kosten abweichen.
Was beeinflusst den Preis?
- Ausweis-Art – Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
- Gebäudegröße und -typ – Ein- oder Mehrfamilienhaus
- Erstellung – online oder mit Vor-Ort-Begehung
- Datenlage – wie vollständig die Unterlagen vorliegen
Online oder vor Ort – wann lohnt sich was?
Ist für Ihr Gebäude ein Verbrauchsausweis zulässig, ist die Online-Erstellung meist die günstigste und schnellste Lösung. Ein Bedarfsausweis erfordert eine genauere Analyse – hier sollten Sie auf einen qualifizierten Aussteller achten. Welche Art für Ihre Immobilie zulässig ist, erklären wir im Energieausweis-Überblick.
Häufige Fragen zu den Kosten
Was kostet ein Energieausweis im Jahr 2026?
Online erstellt kostet ein Verbrauchsausweis ab ca. 70 Euro und ein Bedarfsausweis ab ca. 120 Euro. Mit einer Vor-Ort-Begehung – etwa durch eine Energieberatung – kann vor allem der Bedarfsausweis deutlich teurer sein (oft 300 bis 500 Euro). Zusatzleistungen wie Express oder Postversand können hinzukommen.
Warum ist der Bedarfsausweis teurer als der Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes (Dämmung, Fenster, Heizungsanlage). Diese Bewertung ist aufwendiger als die reine Auswertung vorhandener Verbrauchsdaten beim Verbrauchsausweis und kostet daher mehr.
Ist ein Online-Energieausweis günstiger?
Für den Verbrauchsausweis ist die Online-Erstellung in der Regel deutlich günstiger und schneller, weil keine Vor-Ort-Begehung nötig ist. Voraussetzung ist, dass ein Verbrauchsausweis für Ihr Gebäude überhaupt zulässig ist.
Wer trägt die Kosten – Eigentümer oder Mieter?
Die Kosten für den Energieausweis trägt grundsätzlich der Eigentümer der Immobilie. Bei Verkauf oder Neuvermietung muss der Eigentümer den Ausweis vorlegen; die Kosten können nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Zuletzt aktualisiert am 2026-06-19.