Energieausweis für Nichtwohngebäude und Gewerbeimmobilien

Zuletzt aktualisiert: 14.07.2026

Auch Gewerbeimmobilien brauchen bei Verkauf, Vermietung und Neubau einen Energieausweis. Hier steht, wie er sich vom Wohngebäude-Ausweis unterscheidet, wann die Aushangpflicht greift und was er kostet.

Kurz & knapp: Auch Gewerbeimmobilien und Nichtwohngebäude (NWG) brauchen bei Verkauf, Vermietung und Neubau einen Energieausweis (§ 80 GEG). Berechnet wird er anders als beim Wohngebäude – im Zonierungsverfahren nach DIN V 18599, inklusive Beleuchtung, Lüftung und Kühlung. In stark besuchten Gebäuden gilt zusätzlich eine Aushangpflicht. Preise werden individuell kalkuliert, nicht als Online-Festpreis.

Was ist ein Nichtwohngebäude?

Als Nichtwohngebäude (NWG) gilt jedes Gebäude, das nicht überwiegend dem Wohnen dient – für sie gelten eigene Berechnungsregeln im Energieausweis. Typische Beispiele:

Der zentrale Unterschied zwischen Wohngebäude und Nichtwohngebäude liegt in der Berechnung (siehe Berechnung & Zonierung): Bei NWG werden mehr technische Anlagen bewertet, und das Gebäude wird nach Nutzungen in Zonen aufgeteilt. Sonderfälle wie unbeheizte Kalthallen können ganz aus der Pflicht fallen (siehe Ausnahmen).

Ist ein Energieausweis für Gewerbeimmobilien Pflicht?

Ja – für Nichtwohngebäude gelten dieselben Auslöser wie für Wohngebäude (§ 80 GEG):

Energieausweis-Pflicht für Nichtwohngebäude nach Anlass Stand: 14.07.2026
SituationEnergieausweis nötig?
Verkauf der GewerbeimmobilieJa
Vermietung / VerpachtungJa
Neubau eines NichtwohngebäudesJa (Bedarfsausweis)
Reine Eigennutzung (kein Verkauf/keine Vermietung)Nein

In der Pflicht ist die Eigentümerseite. Der Ausweis muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden; in gewerblichen Immobilienanzeigen sind die Kennwerte anzugeben (§ 87 GEG). Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro (§ 108 GEG).

Welche Gewerbeimmobilien sind von der Pflicht ausgenommen?

Vor allem kleine, unbeheizte oder denkmalgeschützte Gebäude. Ausgenommen sind unter anderem Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche, Baudenkmäler sowie Gebäude, die nur kurze Zeit im Jahr beheizt oder gekühlt werden – etwa viele unbeheizte Lager- und Kalthallen (§ 79 Abs. 4, § 2 GEG).

Wie wird der Energieausweis für Nichtwohngebäude berechnet?

Im Mehrzonenmodell nach DIN V 18599 – aufwendiger als beim Wohngebäude, und mit Beleuchtung, Lüftung und Kühlung in der Bewertung. Auch bei Gewerbeimmobilien gibt es dafür beide Ausweis-Arten:

Das Mehrzonenmodell: Das Gebäude wird in Nutzungszonen aufgeteilt (z. B. Büro, Verkauf, Lager, Flur), weil sich Anforderungen und technische Anlagen je Bereich unterscheiden. Anders als beim Wohngebäude fließt neben Heizung und Warmwasser auch Lüftung, Kühlung und die eingebaute Beleuchtung in die Bewertung ein.

Dieser höhere Erfassungsaufwand ist der Grund, warum NWG-Ausweise individuell kalkuliert und meist teurer sind als der Energieausweis für ein Wohngebäude. Auch die Skala und die Kennwerte richten sich nach dem NWG-Verfahren und sind nicht 1:1 mit den Effizienzklassen für Wohngebäude vergleichbar. Die grundsätzliche Logik der beiden Arten erklärt der Vergleich Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis.

Aushangpflicht: Wann muss der Energieausweis öffentlich hängen?

In Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr muss der Energieausweis gut sichtbar ausgehängt werden (§ 80 Abs. 7 GEG) – eine Besonderheit der Nichtwohngebäude. Es gelten zwei Größenschwellen:

Größenschwellen der Aushangpflicht (§ 80 Abs. 7 GEG) Stand: 14.07.2026
GebäudeSchwelleBeispiele
Behördlich genutzt, starker Publikumsverkehr über 250 m² Nutzfläche Rathaus, Bürgerbüro, Schule, Bibliothek
Privat genutzt, starker Publikumsverkehr über 500 m² Nutzfläche Supermarkt, Einkaufszentrum, Bank, große Praxis

Bei behördlicher Nutzung mit Publikumsverkehr über 250 m² besteht zugleich die Pflicht, überhaupt einen Ausweis ausstellen zu lassen. Bei privaten Gebäuden über 500 m² greift die Aushangpflicht, sobald ein Energieausweis vorliegt.

Wohn- und Geschäftshaus: ein oder zwei Energieausweise?

Getrennte Ausweise für Wohn- und Nichtwohnteil – außer der andere Anteil liegt bei höchstens 10 %. Bei gemischt genutzten Gebäuden – etwa einem Wohn- und Geschäftshaus mit Läden im Erdgeschoss und Wohnungen darüber – regelt § 106 GEG:

Für den Wohnteil eines solchen Gebäudes gelten die normalen Regeln für Wohngebäude – diesen Teil können Sie in vielen Fällen günstig online erstellen lassen (siehe Kosten & Erstellung).

Kosten und Erstellung des Gewerbe-Energieausweises

Für Nichtwohngebäude gibt es keinen Online-Festpreis – der Preis wird individuell kalkuliert und liegt wegen der Zonierung deutlich über den Wohngebäude-Preisen. Ausschlaggebend sind:

Wer erstellt ihn? Nur qualifizierte Personen nach § 88 GEG – wegen des Zonierungsverfahrens in der Regel eine Energieberaterin oder ein Energieberater mit NWG-Qualifikation, die das Gebäude aufnehmen und individuell kalkulieren. Holen Sie dafür ein konkretes Angebot ein – reine Online-Festpreis-Anbieter decken Gewerbe- und Nichtwohngebäude meist nicht ab. Wie sich die Preise für Wohngebäude zusammensetzen, erklärt die Seite Energieausweis Kosten.

Noch unklar, welche Ausweis-Art für den Wohnteil gilt? Der „Welcher Energieausweis?“-Test hilft weiter.

Häufige Fragen zum Gewerbe-Energieausweis

Ist ein Energieausweis für Gewerbeimmobilien Pflicht?

Ja. Wie bei Wohngebäuden ist der Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung sowie bei Neubau eines Nichtwohngebäudes Pflicht (§ 80 GEG). Er muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden. Bei reiner Eigennutzung ohne Verkauf oder Vermietung besteht keine Ausstellungspflicht.

Was ist der Unterschied zwischen einem Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude?

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude wird anders berechnet: Das Gebäude wird im Zonierungsverfahren (Mehrzonenmodell nach DIN V 18599) in Nutzungszonen aufgeteilt, und neben Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung fließt auch die eingebaute Beleuchtung in die Bewertung ein – bei Wohngebäuden zählt die Beleuchtung nicht. Dadurch ist die Erstellung aufwendiger und wird individuell kalkuliert statt zum Online-Festpreis angeboten.

Welcher Energieausweis gilt für ein Nichtwohngebäude – Bedarf oder Verbrauch?

Grundsätzlich sind beide Arten möglich. Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die erfassten Energieverbräuche der letzten drei Jahre, der Bedarfsausweis auf die technische Gebäudeanalyse im Zonierungsverfahren. Bei komplexer oder gemischter Nutzung und bei Neubauten ist der Bedarfsausweis üblich.

Was ist die Aushangpflicht und ab welcher Größe gilt sie?

Nach § 80 Abs. 7 GEG muss der Energieausweis in stark von der Öffentlichkeit besuchten Nichtwohngebäuden gut sichtbar ausgehängt werden: bei behördlich genutzten Gebäuden ab mehr als 250 m² Nutzfläche (z. B. Rathaus, Bürgerbüro, Schule), bei privat genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr ab mehr als 500 m² (z. B. Supermarkt, Einkaufszentrum, Bank).

Was kostet ein Energieausweis für ein Nichtwohngebäude?

Für Nichtwohngebäude gibt es keinen Online-Festpreis wie bei Wohngebäuden. Der Preis wird individuell kalkuliert und liegt wegen der Zonierung und des höheren Datenaufwands in der Regel deutlich über den Preisen für Wohngebäude. Er hängt von Fläche, Anzahl der Nutzungszonen, Datenlage und einer eventuellen Vor-Ort-Aufnahme ab.

Brauche ich für ein Wohn- und Geschäftshaus einen oder zwei Energieausweise?

Bei gemischt genutzten Gebäuden (§ 106 GEG) sind getrennte Energieausweise für den Wohn- und den Nichtwohnteil auszustellen, wenn der jeweils andere Nutzungsanteil mehr als 10 % der Nettogrundfläche ausmacht und sich die Anlagentechnik unterscheidet. Ein Flächenanteil bis 10 % gilt als unerheblich – dann genügt ein Ausweis.

Wie lange ist ein Energieausweis für Gewerbeimmobilien gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 GEG) – wie beim Wohngebäude. Danach ist bei erneutem Verkauf oder einer Vermietung ein neuer Ausweis nötig.

Wer darf einen Energieausweis für Gewerbeimmobilien ausstellen?

Nur qualifizierte Personen nach § 88 GEG, etwa Architektinnen, Bauingenieure und Energieberater mit entsprechender Qualifikation für Nichtwohngebäude. Wegen des Zonierungsverfahrens ist für Nichtwohngebäude in der Regel eine Fachperson mit NWG-Erfahrung nötig; reine Online-Festpreis-Anbieter decken meist nur Wohngebäude ab.

Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Einzelfall. Zuletzt aktualisiert am 14.07.2026.