Energieausweis-Pflicht: Wann ist er vorgeschrieben?

Kurz & knapp: Ein Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf, Vermietung und Neubau. Er muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Abschluss übergeben werden. Ausnahmen gelten u. a. für kleine Gebäude (unter 50 m²) und Baudenkmäler.

Wann besteht die Pflicht?

SituationEnergieausweis nötig?
Verkauf einer ImmobilieJa
Vermietung / NeuvermietungJa
NeubauJa (Bedarfsausweis)
Reine Selbstnutzung (kein Verkauf/Vermietung)Nein

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Wer eine Immobilie kommerziell inseriert, muss folgende Angaben aus dem Energieausweis nennen:

Ausnahmen von der Pflicht

Bußgeld bei Verstößen

Fehlt der Energieausweis, wird er nicht vorgelegt oder fehlen Pflichtangaben in der Anzeige, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung sowie bei Neubau. Bei reiner Selbstnutzung ohne Verkauf oder Vermietung wird in der Regel keiner benötigt.

Muss der Energieausweis bei der Besichtigung gezeigt werden?

Ja. Interessenten muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden; nach Vertragsabschluss ist er zu übergeben.

Welche Angaben müssen in eine Immobilienanzeige?

In kommerziellen Immobilienanzeigen sind anzugeben: Art des Energieausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentliche Energieträger, Baujahr und die Energieeffizienzklasse.

Was passiert ohne gültigen Energieausweis?

Das Fehlen oder die fehlende Vorlage kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.

Unsicher, welche Ausweis-Art Sie brauchen? Nutzen Sie das Tool „Welcher Energieausweis?“.

Zuletzt aktualisiert am 2026-06-19.