Brauche ich einen Energieausweis?
In Kürze: Beim Verkauf, bei einer Neuvermietung und beim Neubau ist ein Energieausweis Pflicht (§ 80 GEG) – mit Ausnahmen. Der Check zeigt Ihnen in 2–4 Fragen, ob das in Ihrem Fall gilt.
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Dieser Check bietet eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel lassen Sie Ihre Situation durch einen qualifizierten Aussteller prüfen.
Häufige Fragen zum Pflicht-Check
Wie funktioniert der Pflicht-Check?
Sie beantworten in der Regel zwei bis vier kurze Fragen zu Ihrer Situation (Verkauf, Vermietung, Neubau, Eigentum, Kauf/Miete) und zu möglichen Ausnahmen. Der Check bildet die Regeln der §§ 79–80 GEG ab und zeigt sofort, ob eine Pflicht besteht, ab wann sie gilt und was Ihr nächster Schritt ist.
Ab welchem Zeitpunkt brauche ich den Energieausweis konkret?
Früher als viele denken: Die Pflichtangaben aus dem Energieausweis gehören bereits in die Immobilienanzeige (§ 87 GEG). Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie den Ausweis vorlegen, nach Vertragsabschluss übergeben.
Was gilt, wenn ich nur den bestehenden Mietvertrag verlängere?
Dann besteht keine Vorlagepflicht. Die Pflicht gilt bei einer Neuvermietung an einen neuen Mieter – laufende oder verlängerte Mietverhältnisse sind nicht betroffen.
Ersetzt der Pflicht-Check eine rechtliche Beratung?
Nein. Der Check bietet eine schnelle, unverbindliche Orientierung anhand der GEG-Regeln. In Sonderfällen (z. B. Denkmalschutz, Mischnutzung) lassen Sie Ihre Situation von einem qualifizierten Aussteller oder einer Rechtsberatung prüfen.