Kurz & knapp: Der Energieausweis für Wohngebäude hat fünf Seiten. Seite 1 trägt die Gebäudedaten, die Registriernummer und das Ablaufdatum. Ihre Werte stehen auf Seite 2 oder Seite 3 – je nachdem, ob Sie einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis haben. Maßgeblich ist dort der Endenergiekennwert in kWh/(m²·a): Er bestimmt die Effizienzklasse und gehört in jede Immobilienanzeige.
Wie ist ein Energieausweis aufgebaut? Die fünf Seiten im Überblick
Jeder Energieausweis für ein Wohngebäude folgt demselben amtlichen Muster mit fünf Seiten. Ein offizielles Muster ist zwar nicht im Gesetzestext abgedruckt – die zuständigen Bundesministerien machen es nach § 85 Absatz 8 GEG im Bundesanzeiger bekannt –, aber jeder rechtsgültige Ausweis hält sich daran. Deshalb finden Sie jede Angabe immer an derselben Stelle.
| Seite | Was dort steht | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Seite 1 Allgemeine Angaben zum Gebäude | Adresse, Gebäudetyp, Baujahr von Gebäude und Wärmeerzeuger, Energieträger, Anlass der Ausstellung | Registriernummer, „gültig bis“-Datum und Name des Ausstellers |
| Seite 2 Berechneter Energiebedarf | Endenergie- und Primärenergiebedarf, Treibhausgasemissionen, Farbskala mit Effizienzklasse | Nur beim Bedarfsausweis ausgefüllt – beim Verbrauchsausweis leer |
| Seite 3 Erfasster Energieverbrauch | Endenergie- und Primärenergieverbrauch aus den Abrechnungen, Farbskala mit Effizienzklasse | Nur beim Verbrauchsausweis ausgefüllt – beim Bedarfsausweis leer |
| Seite 4 Modernisierungsempfehlungen | Kurze Hinweise auf kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz | Empfehlungen sind unverbindlich – keine Sanierungspflicht |
| Seite 5 Erläuterungen | Erklärungen zum Berechnungsverfahren und zu den verwendeten Begriffen | Reine Textseite ohne gebäudespezifische Werte |
Eine leere Seite ist kein Fehler. Ihr Ausweis ist entweder ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis – die Seite der jeweils anderen Art bleibt leer. Welche Art Sie haben, steht angekreuzt auf Seite 1. Was die beiden unterscheidet, erklärt Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis.
Die vier Begriffe, die im Ausweis zählen
Vier Wörter tauchen im Energieausweis immer wieder auf, und sie bedeuten nicht dasselbe. Der Endenergiekennwert ist die Energiemenge, die am Gebäude ankommt und die Sie bezahlen, angegeben in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr – kurz kWh/(m²·a). Der Primärenergiekennwert rechnet zusätzlich die Vorkette des Energieträgers mit ein, also Gewinnung, Aufbereitung und Transport. Die Energieeffizienzklasse ist der Buchstabe von A+ bis H, den das Gebäude aufgrund seines Endenergiekennwerts bekommt (§ 86 GEG und Anlage 10). Und der Bandtacho ist die farbige Skala, auf der ein Pfeil diesen Wert markiert. Alle vier Begriffe kommen weiter unten noch einmal vor – hier stehen sie zum Nachschlagen.
Die folgenden Abbildungen zeigen das amtliche Muster selbst – verbindlich für jeden Aussteller seit der Bekanntmachung vom 1. Dezember 2023. Ihr eigener Ausweis sieht genauso aus, nur ausgefüllt. Die Ziffern im Bild verweisen auf die Erklärung daneben; ein Klick auf eine Seite öffnet sie in voller Größe.
Seite 1 – allgemeine Angaben und Registriernummer
- 1 Registriernummer Ohne sie ist das Dokument kein gültiger Energieausweis.
- 2 Gültig bis Zehn Jahre ab Ausstellung. Danach ist bei Verkauf oder Vermietung ein neuer nötig.
- 3 Gebäudedaten Baujahr Gebäude und Baujahr Wärmeerzeuger stehen getrennt – ein 1960er Haus kann eine Heizung von 2021 haben.
- 4 Anlass der Ausstellung Neubau, Vermietung/Verkauf oder Modernisierung.
- 5 Bedarf oder Verbrauch Das Kreuz hier sagt, ob Seite 2 oder Seite 3 ausgefüllt ist.
- 6 Datenerhebung durch Eigentümer oder Aussteller – die Datenverantwortung nach § 83 Absatz 3 GEG.
- 7 Aussteller und Unterschrift Mit Anschrift, Berufsbezeichnung und Ausstellungsdatum.
Seite 2 – berechneter Energiebedarf (Bedarfsausweis)
- 1 Skala A+ bis H Pfeil von oben: Endenergiebedarf. Pfeil von unten: Primärenergiebedarf.
- 2 Treibhausgasemissionen In kg CO₂-Äquivalent je m² und Jahr.
- 3 Endenergiebedarf Ausdrücklich als Pflichtangabe in Immobilienanzeigen markiert – dieser Wert gehört ins Inserat.
- 4 Anforderungen nach GEG Ist-Wert gegen Anforderungswert, nur bei Neubau und Modernisierung relevant.
- 5 Rechenverfahren DIN V 18599, Modellgebäudeverfahren (§ 31) oder Vereinfachungen (§ 50 Absatz 4).
- 6 Erläuterungen Sagt selbst: wegen standardisierter Randbedingungen keine Rückschlüsse auf Ihren realen Verbrauch.
Seite 3 – erfasster Energieverbrauch (Verbrauchsausweis)
- 1 Skala A+ bis H Dieselbe Skala, hier für den erfassten Verbrauch.
- 2 Endenergieverbrauch Die Pflichtangabe für Immobilienanzeigen.
- 3 Klimafaktor Hier steckt die Witterungsbereinigung: der kalte Winter wird herausgerechnet.
- 4 Abrechnungszeiträume Je Zeile ein Zeitraum von–bis mit Energieträger und Verbrauch in kWh.
- 5 Vergleichswerte Ordnet Ihr Gebäude zwischen Effizienzhaus 40 und unsaniertem Bestand ein.
- 6 Hinweis Fernwärme Dort sind 15 bis 30 % geringere Werte zu erwarten als bei Kesselheizung.
Seite 4 – Empfehlungen des Ausstellers
- 1 Möglich / nicht möglich Steht „nicht möglich“, fehlt nichts – es war fachlich nichts Wirtschaftliches zu empfehlen.
- 2 Maßnahmentabelle Bau- oder Anlagenteil und die Maßnahme in einzelnen Schritten.
- 3 Empfohlen als Im Zusammenhang mit einer größeren Modernisierung oder als Einzelmaßnahme.
- 4 Freiwillige Spalten Amortisationszeit und Kosten je eingesparter Kilowattstunde – oft leer.
- 5 Hinweis des Gesetzgebers Die Empfehlungen dienen der Information und ersetzen keine Energieberatung.
Seite 5 – Erläuterungen
- 1 Erläuterungen nach Seite sortiert Jeder Eintrag nennt die Seite, zu der er gehört.
- 2 Endenergieverbrauch – Seite 3 Hier steht amtlich: gerechnet wird mit den Daten des gesamten Gebäudes, nicht der einzelnen Wohnung.
Welcher Wert ist maßgeblich – Endenergie oder Primärenergie?
Für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer zählt der Endenergiewert. Er bestimmt die Energieeffizienzklasse und muss nach § 87 GEG in jeder Immobilienanzeige stehen. Der Primärenergiewert daneben ist der Maßstab, an dem das Gebäudeenergiegesetz die energetischen Anforderungen an ein Gebäude misst – wichtig für Neubau und Sanierung, nicht für die Einordnung Ihres Bestandsgebäudes.
Der Unterschied erklärt eine Beobachtung, die viele Eigentümer irritiert: Zwei Häuser mit identischem Endenergiewert können sehr unterschiedliche Primärenergiewerte haben. Grund ist der Energieträger. Strom aus dem Netz und Heizöl bringen eine aufwendige Vorkette mit, Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung oder eine Wärmepumpe deutlich weniger. Wer den Energieträger wechselt, verbessert deshalb oft den Primärenergiewert, ohne am Gebäude selbst etwas zu dämmen.
Wo steht die Effizienzklasse – und was sagt der Pfeil?
Die Effizienzklasse steht auf der Seite, die für Ihre Ausweisart ausgefüllt ist: Seite 2 beim Bedarfsausweis, Seite 3 beim Verbrauchsausweis. Dort markiert ein Pfeil auf der farbigen Skala von A+ bis H, wo Ihr Gebäude liegt – je weiter links und grüner, desto weniger Energie braucht es.
Zeigen zwei Pfeile auf die Skala, gehört der Pfeil für die Endenergie zu Ihrer Effizienzklasse; der zweite markiert die Primärenergie. Was der einzelne Buchstabe bedeutet, welche kWh-Bereiche dahinterstehen und ob Klasse D noch in Ordnung ist, steht auf Energieeffizienzklassen A+ bis H. Wenn Sie den Wert Ihres Gebäudes kennen, rechnet ihn der Effizienzklassen-Rechner direkt in die Klasse um.
Registriernummer prüfen: Woran erkennen Sie einen echten Energieausweis?
An der Registriernummer. Wer einen Energieausweis ausstellt, muss sie nach § 98 GEG bei der Registrierstelle beantragen, bevor er den Ausweis herausgibt; die Länder haben das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) damit betraut. Über diese Nummer werden Energieausweise nach § 99 GEG stichprobenartig kontrolliert.
Wo sie steht: auf Seite 1 oben rechts, direkt neben „Gültig bis“. Die Folgeseiten wiederholen sie in der Kopfzeile, damit jede Seite dem Ausweis zugeordnet bleibt. Fehlt das Feld oder ist es leer, ist das der erste Punkt, den Sie beim Aussteller nachfragen.
Wie ist die Registriernummer aufgebaut?
Das DIBt vergibt die Nummern nach einem festen Schema: Länderkürzel – Jahr –
neunstellige laufende Nummer, zum Beispiel NW-2026-001234567. Das
Bundesland ist das, in dem das Gebäude steht – der Aussteller muss es beim Antrag angeben
(§ 98 Absatz 1 GEG). Führende Nullen sind normal: die laufende Nummer wird auf neun Stellen
aufgefüllt.
Kann ich die Registriernummer online prüfen?
Nein. Es gibt keine öffentliche Datenbank, in der Sie eine Registriernummer nachschlagen können. Das DIBt sagt es selbst: Die GEG-Registrierstelle ist „bisher kein öffentliches Register“. Prüfen können Sie den Ausweis nur formal am Dokument. Bei einem konkreten Verdacht schreiben Sie die Kontrollstelle Ihres Bundeslandes (§ 99 GEG) oder die GEG-Registrierstelle beim DIBt an. Was der Ausweis über ein Haus verrät, das Sie kaufen wollen, steht unter Energieausweis beim Hauskauf: was er über das Haus verrät.
Wichtig zu wissen, was die Nummer nicht ist: Sie ist eine Registrierung, keine inhaltliche Prüfung. Das DIBt vergibt sie unverzüglich nach Antragstellung (§ 98 Absatz 2 GEG), ohne die Werte zu kontrollieren – erst die Stichprobe nach § 99 GEG prüft später den Inhalt. Eine vorhandene Registriernummer belegt also, dass der Ausweis ordnungsgemäß erfasst wurde, nicht dass jede Zahl darin stimmt.
Echtheit und Gültigkeit selbst prüfen
Jeder rechtsgültige Ausweis folgt dem amtlichen Muster und muss die Angaben nach § 85 GEG enthalten. Diese Merkmale können Sie ohne Datenbank am Dokument selbst kontrollieren:
Formal-Check: sieben Merkmale
- Registriernummer vorhanden – auf Seite 1 oben rechts und im Kopf der Folgeseiten (§ 85 Absatz 1 Nr. 4 GEG). Fehlt sie, fordern Sie sie beim Aussteller nach.
- Aufbau stimmt – Länderkürzel, Jahr, neun Ziffern, wie
NW-2026-001234567. Eine Nummer ohne Länderkürzel oder in anderer Form passt nicht zum Schema der Registrierstelle. - Ausstellungsdatum und „gültig bis“ – ein Energieausweis gilt zehn Jahre (§ 79 Absatz 3 GEG). Ist das Ablaufdatum überschritten, ist der Ausweis nicht mehr verwendbar, Details unter Gültigkeit.
- Aussteller mit Name, Anschrift, Berufsbezeichnung und Unterschrift (§ 85 Absatz 1 Nr. 20 GEG). Nur nach § 88 GEG berechtigte Personen dürfen ausstellen – ein Ausweis ohne erkennbare Person dahinter ist unbrauchbar.
- Ausweisart angekreuzt und passende Seite ausgefüllt – Bedarfsausweis mit Werten auf Seite 2, Verbrauchsausweis mit Werten auf Seite 3. Sind beide Seiten leer, fehlt der Kern des Ausweises.
- Seite 4 nicht leer – entweder Modernisierungsempfehlungen oder das angekreuzte Feld „nicht möglich“ (§ 84 Absatz 2 GEG). Beides fehlt: Pflichtangabe fehlt.
- Alle fünf Seiten vorhanden, mit der Gesetzesfassung im Kopf (§ 85 Absatz 1 Nr. 1 GEG; seit Juli 2026 heißt das Gesetz GModG – was der Wechsel vom GEG zum GModG für den Ausweis bedeutet) – ein einzelnes Blatt mit einer Farbskala ist kein Energieausweis.
Ältere Ausweise ohne Registriernummer
Vor dem 1. Mai 2014 gab es keine Registriernummer – die Pflicht kam mit der EnEV 2014 (§ 26c EnEV). Solche Ausweise sind heute in jedem Fall abgelaufen, weil die Gültigkeit zehn Jahre beträgt. Auf Ausweisen aus der EnEV-Zeit kann statt der Nummer „Registriernummer wurde beantragt am …“ stehen; das war damals als Übergang zulässig und ist kein Fälschungsmerkmal. Das aktuelle GEG-Muster sieht dieses Feld nicht mehr vor, weil die Nummer unverzüglich nach dem Antrag erteilt wird – ein heute ausgestellter Ausweis trägt die Nummer.
Fehlt Ihnen der Ausweis ganz oder ist er abgelaufen, brauchen Sie vor Inserat und Besichtigung einen neuen – die Pflichten bei der Vermietung und beim Hausverkauf beginnen schon mit der Anzeige. Für die meisten Wohngebäude im Bestand geht das online zum Festpreis, ausgestellt von qualifizierten Fachkräften nach § 88 GEG und mit Registriernummer.
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Was bedeuten die Modernisierungsempfehlungen auf Seite 4?
Seite 4 nennt kurz die Maßnahmen, mit denen sich die Energieeffizienz des Gebäudes kostengünstig verbessern lässt – etwa eine Dämmung der obersten Geschossdecke oder neue Fenster. Diese Empfehlungen nach § 84 GEG sind unverbindliche Hinweise. Aus ihnen entsteht keine Sanierungspflicht, und sie ersetzen keine Energieberatung, die das Gebäude im Detail betrachtet.
Für Kaufinteressenten sind sie trotzdem eine der interessantesten Seiten: Sie zeigen, welche Arbeiten am Gebäude noch anstehen. Welche Maßnahmen wie viel bringen und was sie kosten, steht auf Effizienzklasse verbessern.
Wie liest sich ein Altbau im Vergleich zum Neubau?
Am schnellsten wird der Ausweis verständlich, wenn man zwei Gebäude nebeneinanderlegt. Die folgenden Werte sind typische Beispielwerte zur Orientierung, keine Messwerte für ein bestimmtes Haus – Ihr eigener Kennwert steht in Ihrem Ausweis.
| Angabe im Ausweis | Einfamilienhaus 1965, unsaniert | Neubau nach heutigem Standard |
|---|---|---|
| Endenergiekennwert | rund 220 kWh/(m²·a) | rund 45 kWh/(m²·a) |
| Effizienzklasse | G | A |
| Pfeil auf der Skala | weit rechts im roten Bereich | links im grünen Bereich |
| Seite 4 | meist mehrere Empfehlungen (Dach, Fenster, Heizung) | in der Regel keine Empfehlungen |
Was Kaufinteressenten zuerst sehen, ist nicht die Zahl, sondern die Farbe: Ein Pfeil im roten Bereich signalisiert höhere Heizkosten und anstehende Arbeiten. Deshalb lohnt es sich, den eigenen Ausweis vor der Vermarktung selbst gelesen zu haben – und die Empfehlungen auf Seite 4 erklären zu können. Wie sich die Klasse auf den Verkaufspreis auswirkt, behandelt Energieausweis beim Hausverkauf.
Häufige Fragen zum Lesen des Energieausweises
Die häufigsten Fragen zu einzelnen Angaben im Ausweis – von der Registriernummer bis zum Pfeil auf der Farbskala.
Wie lese ich einen Energieausweis richtig?
Beginnen Sie auf Seite 1 mit Registriernummer, Ausstellungsdatum und „gültig bis“. Danach gehen Sie zu Seite 2 (Bedarfsausweis) oder Seite 3 (Verbrauchsausweis) – dort steht der Endenergiekennwert in kWh pro Quadratmeter und Jahr, auf den der Pfeil der Farbskala zeigt. Er bestimmt die Energieeffizienzklasse.
Welcher Wert im Energieausweis ist der wichtigste?
Der Endenergiekennwert. Er bestimmt die Energieeffizienzklasse und muss nach § 87 GEG in jeder Immobilienanzeige stehen. Der Primärenergiewert daneben ist der Wert, an dem das Gebäudeenergiegesetz die energetischen Anforderungen misst.
Was bedeutet der Pfeil auf der Farbskala?
Der Pfeil markiert, wo Ihr Gebäude auf der Skala von A+ bis H liegt. Je weiter links und grüner, desto weniger Energie braucht das Gebäude. Zeigen zwei Pfeile auf die Skala, ist der Pfeil für die Endenergie maßgeblich – er gehört zur Effizienzklasse.
Was ist der Unterschied zwischen Endenergie und Primärenergie?
Die Endenergie ist die Energiemenge, die am Gebäude ankommt und die Sie bezahlen. Die Primärenergie rechnet die gesamte Kette davor mit ein – Gewinnung, Aufbereitung und Transport des Energieträgers. Deshalb schneidet dasselbe Haus mit Fernwärme oder Wärmepumpe bei der Primärenergie oft besser ab als mit Heizöl.
Wo steht die Registriernummer im Energieausweis?
Auf Seite 1 im Kopfbereich der allgemeinen Angaben. Jede ausstellende Person muss sie nach § 98 GEG bei der Registrierstelle beantragen, bevor der Ausweis herausgegeben wird.
Ist ein Energieausweis ohne Registriernummer gültig?
Nein. Ohne Registriernummer ist der Energieausweis nicht ordnungsgemäß ausgestellt und für Verkauf oder Vermietung nicht verwendbar. Fehlt die Nummer, fordern Sie sie beim Aussteller nach.
Wie prüfe ich die Registriernummer im Energieausweis?
Am Dokument selbst: Die Nummer muss auf Seite 1 oben rechts stehen und sich im Kopf der Folgeseiten wiederholen. Sie folgt dem Schema Länderkürzel – Jahr – neun Ziffern, zum Beispiel NW-2026-001234567; das Länderkürzel ist das Bundesland, in dem das Gebäude steht. Dazu prüfen Sie Ausstellungsdatum und „gültig bis“ (zehn Jahre, § 79 GEG), den Aussteller mit Name, Anschrift, Berufsbezeichnung und Unterschrift (§ 85 GEG) und ob Seite 2 oder 3 ausgefüllt ist. Eine Online-Abfrage beim DIBt gibt es nicht.
Kann ich die Registriernummer online beim DIBt prüfen?
Nein. Die GEG-Registrierstelle beim DIBt ist nach eigener Auskunft kein öffentliches Register; Privatpersonen können eine Nummer nicht nachschlagen. Bei einem konkreten Verdacht wenden Sie sich an die Kontrollstelle Ihres Bundeslandes (§ 99 GEG) oder an die Registrierstelle beim DIBt.
Wie ist die Registriernummer aufgebaut?
Länderkürzel, Registrierungsjahr und eine neunstellige laufende Nummer, durch Bindestriche getrennt – zum Beispiel NW-2026-001234567. Führende Nullen sind normal. Seit dem 1. Mai 2014 (EnEV 2014, § 26c) trägt jeder neu ausgestellte Energieausweis eine solche Nummer.
Gibt es ein offizielles Muster für den Energieausweis?
Ja, aber nicht im Gesetzestext selbst. Nach § 85 Absatz 8 GEG erstellen die zuständigen Bundesministerien die Muster für Bedarfs- und Verbrauchsausweise und machen sie im Bundesanzeiger bekannt. Jeder rechtsgültige Energieausweis folgt diesem Muster.
Muss ich die Modernisierungsempfehlungen umsetzen?
Nein. Die Empfehlungen nach § 84 GEG sind unverbindliche Hinweise auf kostengünstige Maßnahmen. Eine Sanierungspflicht entsteht daraus nicht; konkrete Pflichten knüpfen an Anlässe wie einen Eigentümerwechsel an. Dieser Umfang gilt bis zum 31. Dezember 2026: Ab dem 1. Januar 2027 kommen Treibhausgas-Minderung, Raumklimaqualität, eine Schätzung der Einsparungen und die Restlebensdauer der Anlagentechnik hinzu; für Effizienzklasse A entfallen die Empfehlungen (§ 84).
Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext des GEG. Zuletzt aktualisiert am 04.08.2026.