Energieausweis für die Wohnung: was für Eigentümer und Mieter gilt
Zuletzt aktualisiert: 12.08.2026
Einen Energieausweis für eine einzelne Wohnung gibt es nicht – der Ausweis gilt immer für das ganze Gebäude. Genau diese Verwechslung steckt hinter den meisten Fragen zur Mietwohnung, Eigentumswohnung und zum Mehrfamilienhaus. Hier steht, woher Sie den Ausweis bekommen, wann Sie ihn brauchen und wer ihn bezahlt.
Kurz & knapp: Der Energieausweis wird für das gesamte Wohngebäude ausgestellt (§ 79 GEG) – ein gültiger Ausweis deckt alle Wohnungen im Haus ab. Als Wohnungseigentümer fordern Sie ihn bei der Hausverwaltung bzw. WEG an, als Eigentümer des ganzen Hauses beauftragen Sie ihn selbst, als Mieter brauchen Sie keinen eigenen. Pflicht wird er erst, wenn eine Wohnung neu vermietet oder verkauft wird.
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| Frage | Kurzantwort | Wo Details stehen |
|---|---|---|
| Ausweis für eine einzelne Wohnung? | Nein – gilt fürs ganze Gebäude | Wohnung oder Gebäude? |
| Woher als Wohnungseigentümer? | Hausverwaltung / WEG fragen | Woher bekommen? |
| Pflicht beim Vermieten der Wohnung? | Ja, bei Neuvermietung – ab der Anzeige | Vermieten & Verkaufen |
| Pflicht beim Verkauf der Wohnung? | Ja – Gebäude-Ausweis genügt | Vermieten & Verkaufen |
| Brauche ich als Mieter einen? | Nein – Vermieter muss vorlegen | Als Mieter |
| Welcher Typ fürs Mehrfamilienhaus? | Meist Verbrauchsausweis (freie Wahl) | Mehrfamilienhaus |
| Wer zahlt? | Eigentümer bzw. WEG – nicht die Mieter | Kosten |
| Bußgeld bei Verstößen? | Bis 10.000 € (§ 108 GEG) | Vermieten & Verkaufen |
Gilt der Energieausweis für die Wohnung oder das Gebäude?
Für das Gebäude. Der Energieausweis ist der gesetzliche Nachweis über die energetische Qualität eines Gebäudes und wird nach § 79 GEG immer für das gesamte Wohngebäude ausgestellt – nie für eine einzelne Wohnung. Er ist ab Ausstellung zehn Jahre gültig. Die Werte im Ausweis (etwa die Energieeffizienzklasse) beschreiben deshalb den Durchschnitt des Hauses, nicht Ihre konkrete Wohnung.
Das hat zwei praktische Folgen. Erstens: Liegt für das Haus bereits ein gültiger Ausweis vor, sind damit alle Wohnungen abgedeckt – für Vermietung wie Verkauf genügt eine Kopie dieses Gebäude-Ausweises. Zweitens: Eine sparsame oder verschwenderische einzelne Wohnung ändert den Ausweis nicht – Ihre persönliche Heizkostenabrechnung kann deutlich vom Gebäudewert abweichen, etwa je nach Lage der Wohnung im Haus.
Eine Ausnahme regelt § 106 GEG: Ist das Gebäude gemischt genutzt – zum Beispiel ein Wohnhaus mit Laden oder Büro –, werden Wohnteil und Nichtwohnteil getrennt behandelt und können jeweils einen eigenen Ausweis erhalten. Für den Gewerbeteil gelten die Regeln unter Gewerbe & Nichtwohngebäude.
Woher bekomme ich den Energieausweis für meine Wohnung?
Das hängt davon ab, was Ihnen gehört. Drei Wege decken praktisch alle Fälle ab – der richtige erste Schritt ist fast immer die Frage, ob für das Gebäude schon ein gültiger Ausweis existiert.
Eigentumswohnung: bei der Hausverwaltung bzw. WEG anfordern
Gehört Ihnen nur die Wohnung, fragen Sie zuerst die Hausverwaltung oder die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Für viele Mehrfamilienhäuser liegt bereits ein gültiger Gebäude-Ausweis vor – dann genügt eine Kopie, und es entstehen Ihnen keine Kosten für einen neuen. Existiert keiner oder ist er abgelaufen, wird die Beschaffung über die Verwaltung angestoßen; die Verwaltung hat auch die dafür nötigen Gebäudedaten wie die Heizungsabrechnungen des ganzen Hauses.
Ganzes Haus in Ihrem Eigentum: selbst erstellen lassen
Gehört Ihnen das gesamte Mehrfamilienhaus, beauftragen Sie den Ausweis selbst. Für die meisten Wohngebäude genügt der günstigere Verbrauchsausweis – dafür brauchen Sie im Wesentlichen die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, Wohnfläche, Baujahr und Angaben zur Heizung. Das geht für viele Gebäude vollständig online; Details zum Ablauf und zur Ausweisart stehen weiter unten im Abschnitt Mehrfamilienhaus.
Als Mieter: der Vermieter legt ihn vor
Als Mieter oder Wohnungssuchende(r) brauchen Sie keinen eigenen Energieausweis. Bei der Besichtigung muss der Vermieter ihn unaufgefordert vorlegen (§ 80 GEG), nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine Kopie. Was Ihnen der Ausweis über künftige Heizkosten verrät, erklärt die Übersicht der Energieeffizienzklassen.
Wohnung vermieten oder verkaufen: wann ist der Ausweis Pflicht?
Pflicht wird der Energieausweis, sobald die Wohnung neu vermietet oder verkauft wird – und zwar schon für die Immobilienanzeige (§ 87 GEG), spätestens zur Besichtigung (§ 80 GEG). Dass der Ausweis fürs ganze Gebäude gilt, macht die Erfüllung einfach: Sie legen den Gebäude-Ausweis vor, einen wohnungseigenen braucht es nicht.
Verstöße – fehlender Ausweis, keine Vorlage, fehlende Pflichtangaben in der Anzeige – sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bis 10.000 € (§ 108 GEG).
- Sie vermieten Ihre Wohnung: Besorgen Sie sich den Gebäude-Ausweis (über die Verwaltung, siehe oben), bevor die Anzeige erscheint. Alle Vermieterpflichten Schritt für Schritt – Pflichtangaben, Vorlage, Übergabe – stehen unter Energieausweis beim Vermieten.
- Sie verkaufen Ihre Wohnung: Auch hier genügt der Gebäude-Ausweis; Kaufinteressenten und deren Banken fragen ihn fast immer an. Ablauf und Pflichten beim Verkauf stehen unter Energieausweis beim Verkaufen.
- Bestandsmieter, keine Änderung: Für ein laufendes Mietverhältnis ohne Mieterwechsel besteht keine Pflicht – Sie müssen nichts nachreichen.
Welche Rechte habe ich als Mieter beim Energieausweis?
Sie haben ein Recht auf Information – aber keine eigenen Pflichten und keine Kosten. Der Vermieter muss Ihnen den Ausweis bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und nach Abschluss des Mietvertrags eine Kopie übergeben (§ 80 GEG). Die Kosten des Ausweises darf er nicht auf Sie umlegen – sie gehören nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Wofür lohnt sich der Blick in den Ausweis? Die Energieeffizienzklasse und der Endenergiewert sind der beste Anhaltspunkt für die künftigen Heizkosten – ein Haus der Klasse G verbraucht ein Mehrfaches eines Hauses der Klasse B. Beachten Sie dabei die Gebäude-Logik von oben: Der Wert beschreibt das Haus im Schnitt, Ihre Wohnung kann besser oder schlechter liegen. Ab wann ein Wert als gut gilt, zeigt die Übersicht der Energieeffizienzklassen.
Der Vermieter zeigt keinen Ausweis? Weisen Sie auf die Pflicht nach § 80 GEG hin. Bleibt sie unerfüllt, können Sie sich an die zuständige Vollzugsbehörde Ihres Bundeslandes wenden (je nach Land z. B. Bauaufsicht oder Landesamt).
Mehrfamilienhaus: welcher Energieausweis und wer beauftragt ihn?
Für Mehrfamilienhäuser mit mehr als vier Wohnungen dürfen Sie frei wählen – meist genügt der günstigere Verbrauchsausweis. Die Bedarfsausweis-Pflicht trifft nur Wohngebäude mit höchstens vier Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 und ohne Sanierung auf den 1977er-Standard (§ 80 Abs. 3 GEG) – typische größere Mehrfamilienhäuser fallen also nicht darunter.
- Verbrauchsausweis: beruht auf dem gemessenen Verbrauch des ganzen Hauses aus drei Jahren – die Daten stehen in den Heizkostenabrechnungen; günstiger und schneller.
- Bedarfsausweis: beruht auf einer technischen Analyse der Gebäudesubstanz; aussagekräftiger, aber teurer – sinnvoll etwa vor einer Sanierung.
Wer beauftragt ihn? Der Gebäudeeigentümer – bei einer Eigentümergemeinschaft läuft die Beauftragung über die Hausverwaltung bzw. einen WEG-Beschluss. Ausstellen darf ihn nur eine nach § 88 GEG berechtigte Person; jeder gültige Ausweis trägt eine DIBt-Registriernummer. Ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für Ihr Haus zulässig ist, klärt der kostenlose Test:
Unsicher, welcher Ausweis für Ihr Mehrfamilienhaus zulässig ist? Mehr zum Unterschied unter Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis.
Welcher Energieausweis für mein Gebäude? – jetzt prüfen »Was kostet der Energieausweis für Wohnung und Mehrfamilienhaus?
Online ab 69,90 € für den Verbrauchsausweis, ab 119,90 € für den Bedarfsausweis – ein Ausweis für das ganze Gebäude. Weil er alle Wohnungen abdeckt, ist er pro Wohnung gerechnet meist günstiger als gedacht: Bei sechs Wohnungen kostet der Verbrauchsausweis umgerechnet gut 10 € je Wohnung. Eine vollständige Preisübersicht nach Ausweisart und Gebäude gibt Energieausweis Kosten.
Wer zahlt ihn? Der Eigentümer des Gebäudes. In einer Eigentümergemeinschaft sind es Gemeinschaftskosten, die in der Regel nach Miteigentumsanteilen verteilt werden. Auf Mieter dürfen die Kosten nicht umgelegt werden. Fordern Sie als einzelner Wohnungseigentümer nur eine Kopie des vorhandenen Ausweises an, kostet Sie das üblicherweise nichts.
Sie besitzen das Gebäude und brauchen den Ausweis? Für den Verbrauchsausweis halten Sie bereit:
- Heiz- bzw. Verbrauchsabrechnungen des Gebäudes der letzten drei Jahre,
- Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes,
- Art der Heizung und wesentlicher Energieträger,
- Angaben zu längeren Leerständen.
Sonderfälle bei Wohnung und Mehrfamilienhaus
Nicht jede Wohnung ist ein Standardfall. Diese Konstellationen werden besonders häufig gefragt – hier die Kurzantwort:
| Sonderfall | Was gilt | Worauf achten |
|---|---|---|
| Gemischt genutztes Gebäude (Laden/Büro im Haus) | Getrennte Behandlung | Wohn- und Nichtwohnteil separat (§ 106 GEG); Gewerbeteil siehe Gewerbe. |
| Neubau-Wohnung | Bedarfsausweis entsteht im Bauablauf | Der Bauträger übergibt ihn – Details unter Neubau. |
| Denkmalgeschütztes Haus | Meist keine Pflicht | Baudenkmäler sind i. d. R. befreit (§ 79 Abs. 4 GEG) – Details unter Altbau. |
| Kleines MFH, Bauantrag vor 1977 | Oft Bedarfsausweis Pflicht | Gilt bei höchstens vier Wohnungen ohne 1977er-Sanierung (§ 80 Abs. 3 GEG). |
| Ausweis des Gebäudes ist abgelaufen | Neuer nötig erst bei Vermietung/Verkauf | Zehn Jahre Gültigkeit (§ 79 GEG); die Erneuerung läuft über Eigentümer bzw. WEG. |
| Verwaltung reagiert nicht | Anspruch auf Unterlagen der Gemeinschaft | Schriftlich mit Frist anfordern; bei Neuvermietung rechtzeitig vor dem Inserat kümmern. |
| Untermiete / WG-Zimmer | Kein neuer Ausweis nötig | Der Ausweis gilt für Wohnung bzw. Gebäude, nicht pro Zimmer; bei Untermiete besteht das Hauptmietverhältnis fort. |
Renovierung einer einzelnen Wohnung: ändert sich der Energieausweis?
Nein – der Energieausweis gilt weiterhin für das gesamte Gebäude. Eine Modernisierung Ihrer Wohnung, zum Beispiel neue Fenster, ändert den bestehenden Ausweis nicht automatisch; er bleibt bis zum Ende seiner zehnjährigen Gültigkeit unverändert bestehen.
Anders bei umfangreichen Änderungen am Gebäude: Wird das Haus so modernisiert, dass dabei eine energetische Neuberechnung für das gesamte Gebäude durchgeführt wird, kann ein neuer Energieausweis erforderlich werden (§ 80 Abs. 2 GEG). Das kann sich sogar lohnen – verbessert die Sanierung die Effizienzklasse des Hauses, macht ein aktueller Ausweis das für Mieter und Käufer sichtbar. Welche Maßnahmen die Klasse verbessern, zeigt Energieausweis verbessern.
Gebäude-Ausweis rechtzeitig besorgen
Bei Neuvermietung oder Verkauf muss der Ausweis vor dem Inserat vorliegen. Gehört Ihnen das Gebäude – oder beauftragt Ihre Verwaltung –, erstellen Sie ihn für viele Wohngebäude schnell online zum Festpreis, per Express oft am selben Tag.
Energieausweis express erstellen »Häufige Fragen zum Energieausweis für die Wohnung
Gibt es einen Energieausweis für eine einzelne Wohnung?
Nein. Der Energieausweis wird immer für das gesamte Wohngebäude ausgestellt (§ 79 GEG), nicht für die einzelne Wohnung. Ein gültiger Gebäude-Ausweis deckt alle Wohnungen im Haus ab.
Woher bekomme ich den Energieausweis für meine Eigentumswohnung?
Über die Hausverwaltung bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Für viele Gebäude liegt bereits ein gültiger Ausweis vor – fragen Sie zuerst dort nach, bevor Sie einen neuen beauftragen.
Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich meine Wohnung vermiete?
Ja, bei jeder Neuvermietung – schon für die Immobilienanzeige. Es genügt aber der Energieausweis des Gebäudes; einen eigenen Ausweis nur für Ihre Wohnung gibt es nicht.
Brauche ich beim Verkauf meiner Eigentumswohnung einen Energieausweis?
Ja. Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie Kaufinteressenten den Energieausweis des Gebäudes vorlegen und ihn nach dem Verkauf übergeben. Anfordern können Sie ihn über die Hausverwaltung.
Wer zahlt den Energieausweis im Mehrfamilienhaus?
Der Eigentümer des Gebäudes – bei einer Eigentümergemeinschaft die WEG als Gemeinschaftskosten, in der Regel verteilt nach Miteigentumsanteilen. Auf die Mieter umlegen dürfen Sie die Kosten nicht.
Welcher Energieausweis ist für ein Mehrfamilienhaus richtig?
Bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohnungen dürfen Sie frei wählen – meist genügt der günstigere Verbrauchsausweis. Nur kleine, unsanierte Altbauten (bis vier Wohnungen, Bauantrag vor dem 1.11.1977) brauchen zwingend den Bedarfsausweis.
Habe ich als Mieter Anspruch auf den Energieausweis?
Bei der Besichtigung muss der Vermieter den Ausweis unaufgefordert vorlegen und nach Vertragsabschluss eine Kopie übergeben (§ 80 GEG). Im laufenden Mietverhältnis besteht dagegen kein Anspruch auf einen neuen Ausweis.
Was kostet ein Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus?
Online kostet der Verbrauchsausweis ab 69,90 €, der Bedarfsausweis ab 119,90 € – ein Ausweis für das ganze Gebäude, unabhängig von der Zahl der Wohnungen. Umgerechnet auf die Wohnungen ist er damit meist günstiger als gedacht.
Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext des GEG. Zuletzt aktualisiert am 12.08.2026.